„Moderne Gedenkkultur“ im Kreis Düren: Der (ehemalige) Landrat Wolfgang Spelthahn und der (ehemalige) Erinnerungskultur-Beauftragte Frank Möller – Von Hochmut und Fall (Veröffentlicht am 14.04.2026)
Regelmäßige Leser dieses Blogs sind mit den zahlreichen Merkwürdigkeiten vertraut, die sich in den letzten Jahren um die Soldatenfriedhöfe in Hürtgen und Vossenack abgespielt haben. Zuständig und verantwortlich hierfür ist der Landkreis Düren unter dem – nun ehemaligen – Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU), ab Juni 2020 tatkräftig animiert und unterstützt durch den sog. – ebenfalls ehemaligen – „Beauftragten für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungskultur“, Frank Möller.
Während Herr Spelthahn im November 2024 wegen Korruptionsverdachts suspendiert wurde und mit Ende seiner Amtszeit am 31.10.2025 aus dem Amt geschieden ist, ist Herr Möller im März 2025 verstorben.
I. Zur Erinnerung: Die Ausprägungen „moderner Gedenkkultur“ im Kreis Düren
Mit der Bestellung des Herrn Möller zum „Beauftragten für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungskultur“ (nachfolgend kurz „Erinnerungskultur-Beauftragter“) im Juni 2020 forcierten die Protagonisten ihre Durchsetzung einer sog. „modernen Gedenkkultur“.
So wurde im Juni 2021 die Erinnerungstafel für Julius Erasmus vom Soldatenfriedhof in Vossenack entfernt, nachdem die Dürener Zeitung sich zuvor dafür hergegeben hatte, Herrn Möllers fragwürdige Thesen über Julius Erasmus in einem ganzseitigen Artikel zu verbreiten, der vermutlich den pseudo-wissenschaftlichen Boden für die nachfolgende Entfernung bereiten sollte. Weitere Angaben zu der Entfernung hatte der Kreis Düren im August 2021 gemacht.
Für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte im Herbst 2022 die neue Friedhofsordnung und das darin enthaltene Verbot der Niederlegung von „Zeichen der Trauerbekundung“, z. B. Kerzen oder Blumen, auf den beiden Soldatenfriedhöfen, das der Kreis Düren gegenüber einer Presseanfrage bestritt. Nachfolgend untersagte der Kreis Düren für beide Friedhöfe auch die Ablage von Fotos der Gefallenen in Uniform und ließ solche vernichten.
Ebenfalls im Herbst 2022 entfernte man unter fadenscheinigen Gründen den Gedenkstein für Julius Erasmus vom Soldatenfriedhof in Vossenack. Ab dem Jahr 2022 widmeten sich der Kreis Düren und der „Erinnerungskultur-Beauftragte“ – wiederum tatkräftig durch entsprechende Berichterstattung in der Dürener Zeitung vorbereitet und begleitet – der Umgestaltung des Gedenkens zum Volkstrauertag, zuletzt gipfelnd in dem sog. „Tanztheater“ Jugendlicher über den Gräbern der Kriegstoten auf dem Soldatenfriedhof in Vossenack zum Volkstrauertag 2023.
Der hiesige Artikel zu dem besagten „Tanztheater“ hatte am 19.08.2024 mit den Worten geschlossen:
„Hochmut kam schon immer vor dem Fall, auch hier dürfte dieser nur eine Frage der Zeit sein.“
Dieser Fall ließ in der Tat nicht lange auf sich warten.
II. Der ehemalige Landrat Wolfgang Spelthahn
Rund ein Jahr vor dem Ende des 26. Jahres seiner Amtszeit im Oktober 2025 wurde Landrat Spelthahn im November 2024 wegen Korruptionsvorwürfen vorläufig suspendiert und für die restliche Amtszeit ein externer Beauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Übernahme seiner Amtsgeschäfte betraut. Dem Vernehmen nach ein bis dahin einmaliger Vorgang in der Geschichte der BR Deutschland. Die entsprechend getroffenen Maßnahmen hielten allen rechtlichen Angriffen stand. Nachdem er zwischenzeitlich mitgeteilt hatte, nicht für eine erneute Wiederwahl zu kandidieren, schied Herr Spelthahn am 31.10.2025 aus dem Amt.
1. Die zahlreichen Funktionen des Herrn Spelthahn
Vor einer näheren Schilderung der diesbezüglichen Entwicklungen empfiehlt sich ein Blick auf einen Vorgang aus der Vergangenheit des seit dem 01.10.1999 (!) amtierenden Landrats, der ev. auch dem Verständnis der jüngsten Ereignisse dienlich ist.
So war einem Artikel der Aachener Nachrichten vom 06.04.2013 über Herrn Spelthahn zu entnehmen, dieser sei seinerzeit u.a. „Mitglied von 70 Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen, Vereinsvorständen oder ähnlichen Gremien“ gewesen.
Eine aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes NRW („IFG NRW“) im März 2023 vom Kreis Düren erbetene Auskunft ergab für das Jahr 2013 sogar eine Mitgliedschaft des Herrn Spelthahn in 75 (!) Gremien, im April 2023 seien es 23 noch derartige Gremienmitgliedschaften gewesen.
Ein vielbeschäftigter und breit vernetzter Mann also. Dem einen oder anderen mag hierbei der Begriff des „Rheinischen Klüngels“, Synonym für das verdeckte Zusammenwirken in nicht-öffentlichen Beziehungsgeflechten, in den Sinn kommen. Auch der Autor des besagten Artikels aus dem Jahr 2013 hatte die Frage aufgeworfen,
„…ob die Art des politischen Stils, die Spelthahn im Laufe der Jahre selbstverständlich geworden ist, nicht manchmal demokratischen Grundsätzen und Gesetzen entgegensteht.“
2. Anklage wegen Untreue im Jahr 2013
Anlass für diese Frage war damals eine im August 2012 durch die Staatsanwaltschaft Aachen gegen Wolfgang Spelthahn erhobene Anklage wegen des Verdachts der Untreue, der Prozess gegen Spelthahn und einen Mitangeklagten begann am 09.04.2013 vor dem Amtsgericht Düren. Bereits am 19.04.2013 wurden die Verfahren gegen eine Zahlung von jeweils 3.500 Euro eingestellt, weil das Gericht annahm, dass der Hauptvorwurf nicht mehr zu beweisen sein würde.
Interessanterweise wurde dieser Komplex ebenso wie die zahlreichen Gremienmitgliedschaften des Herrn Spelthahn bis August 2024 auch auf seiner Wikipedia-Seite erwähnt, seither sind diese Hinweise verschwunden.
3. Die Suspendierung von Landrat Spelthahn im November 2024
Anfang November 2024 wurde bekannt, dass die Bezirksregierung Köln Landrat Spelthahn im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Rahmen einer sog. „Schleuseraffäre“ vorläufig seines Amtes enthoben hatte. So sollen Angehörige der Dürener Kreisverwaltung z. B. „wohlhabenden Chinesen“ in – nach dem Stand der damaligen Ermittlungen – mehr als 220 Fällen gegen hohe Summen illegale Aufenthaltstitel erteilt haben.
a) Die Vorgänge bis zur Suspendierung des Herrn Spelthahn: Das „Schleusernetzwerk“ und die Kreisverwaltung Düren
Ende April 2024 war der Presse zu entnehmen, „ein hochrangiger Mitarbeiter des Kreises Düren“, der „auf kommunaler Ebene für die SPD aktiv“ gewesen sei, werde verdächtigt, rund 300.000 Euro für die Unterstützung einer „Schleuser-Gruppe“ erhalten zu haben.
Im Mai 2024 berichtete der WDR, zwei Rechtsanwälte hätten in Kommunen des Landes NRW ein politisches Netzwerk aufgebaut, um vermögenden Ausländern – die Rede war von „reichen Chinesen und Arabern“ – bei der Beschaffung von Aufenthaltstiteln behilflich zu sein. Ein Unternehmen eines dieser Rechtsanwälte sei später Trikotsponsor des Fußballvereins 1. FC Düren geworden, dessen Präsident damals: Landrat Wolfgang Spelthahn. Es wurde sogar gemutmaßt, die Verbindungen des mutmaßlichen „Schleuserrings“ könnten bis zu NRW-Innenminister Heribert Reul reichen.
Kurz darauf berichtete wiederum u. a. der WDR, Landrat Spelthahn sei einer der Beschuldigten in den Ermittlungen, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit. Herr Spelthahn gab sich gegenüber dem lokalen Presseorgan, der Dürener Zeitung, „fassungslos“ und erklärte, als „Beitrag zur vollständigen Aufklärung“ gar ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst eingeleitet zu haben.
Die Dürener Zeitung betonte in einem ebenso umfangreichen wie lesenswerten Artikel am 28.05.2024 ergänzend, der Dürener Landrat habe „eine auffällig gewordene Nähe“ zu einem der besagten Rechtsanwälte gepflegt, der den Kreis juristisch beraten und für diesen Vorträge gehalten habe. Zudem seit Spelthahn mindestens zweimal mit ihm nach China gereist. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gehe dem Verdacht nach, ein „Schleusernetzwerk“ habe 147 wohlhabende Ausländer und ihre Angehörigen nach Deutschland gebracht und ihnen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verschafft. Für den damals seit 25 Jahren amtierenden Landrat Spelthahn gehe es nicht nur um sein Amt, sondern auch um seine Pensionsansprüche.
Im Juni 2024 berichtete der WDR, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gehe dem Verdacht nach, dass Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Kreises Düren Aufenthaltstitel erteilt hätten, obwohl sie wussten, dass die eingereichten Nachweise inhaltlich unzutreffend waren. Hierfür seien womöglich Bestechungsgelder in Höhe von EUR 300.000 geflossen.
Am 09.07.2024 veröffentlichte die Dürener Zeitung einen weiteren Bericht über den Vorgang, wonach einer der Rechtsanwälte gegen Landrat Spelthahn Beschuldigungen erhoben habe, die jedoch „kurz, unbestimmt“ und lediglich „auf Vermutungen fußend“ seien, die Staatsanwaltschaft jedoch gleichwohl ein Ermittlungsverfahren gegen Spelthahn eingeleitet habe. Auch wurde betont, es habe bislang „keine Durchsuchung von Spelthahns Büro, von Spelthahns Haus oder von Spelthahns Bankkonten“ gegeben und die Frage aufgeworfen, warum dem denn so sei, „wenn doch seit Mai wegen Bestechlichkeit gegen ihn ermittelt wird?“
Diese Durchsuchung erfolgte kurz darauf in den Privat- und Büroräumen des Herrn Spelthahn sowie in einer von ihm „angemieteten Immobilie am Ammersee“. Aus dem entsprechenden Bericht von „Spiegel Online“ vom 11.07.2024 geht hervor, dass einer der Tatverdächtigen den Landrat schwer belastet habe, während dieser unverändert seine Unschuld beteuert habe. Weitere Angaben enthielt ein Bericht der Dürener Zeitung vom gleichen Tag.
Hintergründe zu den Aktivitäten eines der beiden mutmaßlich als Schleuser agierenden Rechtsanwälte und zu seinen Verbindungen in die Politik thematisierte die Dürener Zeitung in einem Bericht am 29.07.2024.
Über weitere Einzelheiten der Ermittlungen berichtete die Dürener Zeitung am 02.08.2024. Demnach wiesen die Anwälte des Herrn Spelthahn die gegen diesen erhobenen Vorwürfe zurück, auch zwischenzeitlich erhobene weitere Vorwürfe über angebliche Zusammenhänge mit Sponsorengeldern an den 1. FC Düren seien unberechtigt.
b) Die Suspendierung des Herrn Spelthahn am 08.11.2024 und die Bestellung eines Beauftragten für den Kreis Düren
Am 08.11.2024 berichtete u.a. der WDR, nach einer Mitteilung der Bezirksregierung Köln – auch von der Dürener Kreisverwaltung unkommentiert veröffentlicht – sei Herr Spelthahn an diesem Tag im Zusammenhang mit der sog. „Schleuseraffäre“ aufgrund von Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorläufig suspendiert worden, zudem seien mehrere Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Zuvor hatte Herr Spelthahn Ende September 2024 angekündigt, nach dann 26 Jahren im Amt bei der Kommunalwahl im Herbst 2025 nicht mehr kandidieren zu wollen; diese Entscheidung sei „schon vor vielen Jahren gefallen“ und habe mit den erhobenen Vorwürfen nichts zu tun – was selbst die Spelthahn ansonsten eher ergebene örtliche Presse anzweifelte.
Die Dürener Zeitung berichtete am 08.11.2024 detailliert über die Suspendierung infolge sog. „Luxusschleusungen“. Hervorgehoben wurde dabei auch der Umstand, dass die Amtsgeschäfte des Landrats nach dessen Suspendierung nicht dessen damaligem Allgemeinen Vertreter, Peter Kaptain, übertragen worden waren, sondern vielmehr der ehemalige, seit 2021 im Ruhestand befindliche Abteilungsleiter „Kommunales“ der Bezirksregierung Arnsberg, Ferdinand Aßhoff, als Beauftragter für den Kreis Düren (nachfolgend kurz „Düren-Beauftragter“) bestellt wurde. Die hierfür gegebene Begründung, dies erfolge, „um die Funktionsfähigkeit der Dürener Kreisbehörde in Spelthahns Abwesenheit sicherzustellen“, ließ tief blicken.
Herr Spelthahn ließ mitteilen, sich gegen seine Suspendierung zur Wehr setzen zu wollen, seine Anwälte beurteilten die Maßnahme als „offensichtlich rechtswidrig“. Die Autoren der Dürener Zeitung stellten fest, Spelthahns Suspendierung lasse „nach allem, was bislang bekannt wurde, keine Rückschlüsse auf eine mögliche Verstrickung des Landrats in die Schleuseraktivitäten einer Bande zu“.
Am 14.11.2024 berichtete die Dürener Zeitung erneut. So habe die Ausländerbehörde des Kreises Düren in den vergangenen Jahren mehr als 80 wohlhabenden Ausländern aufgrund falscher Unterlagen dauerhafte Aufenthaltstitel erteilt und habe dabei Warnhinweise eines Hauptzollamts, der Bundespolizei und von anderen Ausländerämtern ignoriert. Bereits zuvor hatte die Zeitung mitgeteilt, Herr Spelthahn habe den Kölner Strafverteidiger Benedikt Pauka mit seiner Vertretung beauftragt, der erklärt habe, Spelthahn werde sich gegen seine Suspendierung „verwaltungsrechtlich (…) zur Wehr setzen“.
Im Anschluss startete die Dürener Zeitung kritische Berichterstattung über den Düren-Beauftragten, Ferdinand Aßhoff, der am Tag der Suspendierung des Herrn Spelthahn und offenbar bis zum Ende der Legislatur im September 2025 die Verwaltungsleitung übernommen hatte. Mehrere Anfragen der Zeitung habe dieser unbeantwortet gelassen, er pendele aber „viermal die Woche aus seiner Heimat im Kreis Soest pro Strecke rund 170 Kilometer ins Rheinland und wieder 170 Kilometer zurück – insgesamt 1360 Kilometer pro Woche“. Der Schwerpunkt des Interesses der Dürener Zeitung lag also plötzlich nicht mehr auf den „Luxusschleusungen“, sondern auf den Fahrtkosten des Düren-Beauftragten.
In einem weiteren umfangreichen Bericht rügte die Dürener Zeitung am 25.11.2024 u.a., der Suspendierung des Herrn Spelthahn sei „kein empathisches Gespräch“ vorausgegangen, vielmehr habe ein Beamter der Bezirksregierung Köln ein dringendes Gespräch mit dem Landrat verlangt. Anschließend habe letzterer seine Sachen gepackt und „nach 25 Jahren im Amt“ die Kreisverwaltung unfreiwillig verlassen. Man kommentierte spitzzüngig, nun sei „nicht mehr der von den Wählern im Kreis Düren gewählte Spelthahn Chef der Kreisverwaltung, der Polizei Düren und der oberste Repräsentant des Kreises, sondern Ferdinand Aßhoff, 70 Jahre alter pensionierter Abteilungsleiter der Bezirksregierung Arnsberg, wohnhaft in der Gemeinde Möhnesee im Sauerland“ – man könnte auch verstehen: Ein ortsfremder Rentner ohne die nötige fachliche Qualifikation und demokratische Legitimation.
Am 27.11.2024 berichtete die Dürener Zeitung, Spelthahn klage gegen seine Suspendierung. Er habe beim Verwaltungsgericht Düsseldorf („VG Düsseldorf“) einen Eilantrag mit dem Ziel eingereicht, eine Aussetzung seiner vorläufigen Dienstenthebung zu erreichen. Wie seine Anwälte erklärt hätten, sei der entsprechende Bescheid aus einer Reihe von Gründen rechtswidrig und könne keinen Bestand haben. Eine Suspendierung erfordere den konkreten Verdacht eines schweren Dienstvergehens; welcher dies sei, sei bislang nicht einmal mitgeteilt worden.
Am 03.12.2024 arbeitete sich die Dürener Zeitung in Person des Leiters der Lokalredaktion Düren, Volker Uerlings – mit dem ich mich bereits im Jahr 2021 über journalistische Standards und unvoreingenommene Berichterstattung ausgetauscht hatte – in einem neuen Bericht weiter an Herrn Aßhoff ab. So sei der suspendierte Landrat nicht durch seinen Allgemeinen Vertreter Peter Kaptain ersetzt worden, sondern durch „einen pensionierten und außenstehenden Beamten aus dem Kreis Soest“, wobei erneut dessen Lebensalter von 70 Jahren betont wurde. Lakonisch wurde angemerkt, sein erster Auftrag seitens des Kreistags Düren könne nun darin liegen, gegen seine eigene Bestellung zu klagen, denn diesen Antrag hätten fünf im Kreistag vertretene Fraktionen – CDU, Grüne, FDP, die Unabhängige Wählergemeinschaft und die Linke – eingebracht. Zudem solle eine „renommierte Anwaltskanzlei“ mit einem Gutachten zu der Frage beauftragt werden, ob die Bestellung eines Beauftragten im vorliegenden Fall rechtmäßig sei. Dies bezweifelten die besagten Fraktionen und beabsichtigten, „demokratische Strukturen [zu] schützen“. Kurz nach Dienstantritt des Herrn Aßhoff hätten sich zudem „mit Ausnahme der AfD alle im Kreistag vertretenen Fraktionen mit einem Fragenkatalog an Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU/zuständig für Kommunales) gewandt“. Die Gründe für Spelthahns Suspendierung und die Bestellung eines Beauftragten seien daraufhin zwar dargelegt worden, aber nicht erschöpfend. „Nähere Hintergründe“ zu den Vorwürfen gegen Herrn Spelthahn habe es nicht gegeben.
Gegen die Stimmen der SPD und von Teilen der AfD beschloss der Kreistag in einer Sondersitzung am 04.12.2024 „mit großer Mehrheit“, gegen die Bestellung eines Beauftragten zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landrates des Kreises Düren zu klagen. Auch solle die besagte „renommierte Anwaltskanzlei“, mit der der Kreis „schon länger vertrauensvoll zusammenarbeite“, mit der Erstellung des besagten Gutachtens beauftragt werden. Dabei sei die Klage nicht Ausdruck von Misstrauen gegenüber Aßhoff, vielmehr wolle man wissen, „ob die Bestellung als solche wirklich rechtmäßig ist“, es gehe „auch um die Bewahrung der Demokratie“.
Am gleichen Tag kommentierte Herr Uerlings den Vorgang mit ebenso bemerkenswerten wie wenig kundigen Worten. Er theoretisierte, was denn wäre, wenn es im Kreistag eine Ein-Stimmen-Mehrheit einer Fraktion oder einer Koalition gäbe. Es wäre dann „dieser Wille von Wählerinnen und Wählern für die Dauer von Ferdinand Aßhoffs Interimszeit außer Kraft gesetzt“. Es gehe hier „ohne Wenn und Aber um das Prinzip einer Demokratie und eines ihrer wichtigsten Werte“.
Am 09.12.2024 unterbreitete die Dürener Zeitung in einem weiteren Artikel des Herrn Uerlings weitere Hintergründe zur Suspendierung des Landrats. So habe die zuständige Aufsichtsbehörde, das von Ina Scharrenbach (CDU) geleitete Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen („MHKBD“), die entsprechende Anfrage von CDU, Grünen, FDP, der Unabhängigen Wählergemeinschaft und der Linken beantwortet. In dem „nicht-öffentlichen Schreiben“, das der Redaktion aber vorliege, heiße es, die belastenden Indizien und Beweise gegen den Landrat hätten sich derart verdichtet, dass ein sofortiges Handeln geboten gewesen sei. Dem Allgemeinen Vertreter Peter Kaptain habe die Amtsführung nicht übertragen werden können, weil dessen Funktion nach der Kreisordnung eine eigenständige, neben der des Landrats dauerhaft zu gewährleistende sei. Die vorläufige Suspendierung und Bestellung eines Beauftragten seien keine alltäglichen Vorgänge, sondern Ergebnis eines Abwägungsprozesses, in den die Auswirkungen auf Herrn Spelthahn ebenso eingeflossen seien wie die Wahrung des öffentlichen Ansehens der Beamtenschaft und des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung.
Sowohl die Anfrage der besagten Fraktionen vom 13.11.2024 als auch das Antwortschreiben des MHKBD vom 06.12.2024 wurden dem Seitenbetreiber aufgrund des IFG NRW zugänglich gemacht – im erstgenannten Fall in teilgeschwärzter Form – und werden hier der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
c) Die Nebentätigkeiten des Herrn Spelthahn
Im Zuge seiner Suspendierung untersuchte die Bezirksregierung Köln als untere Aufsichtsbehörde auch die Einnahmen des Herrn Spelthahn aus seinen „Nebentätigkeiten“ und ermittelte für den Zeitraum von 2021 bis 2024 eine Nachforderung von rund 48.000 Euro, zu deren Geltendmachung sie die Dürener Kreisgremien wegen teilweise drohender Verjährung dringend aufforderte. Wie die Dürener Zeitung am 21.12.2024 berichtete, habe der suspendierte Landrat alle Einkünfte deklariert, aber nicht alle für abführungspflichtig gehalten, weil es sich um „ehrenamtliche“ und nicht hauptberufliche Tätigkeiten gehandelt habe. Demgegenüber ging die Bezirksregierung davon aus, dass verschiedene von Spelthahn ausgeübte Nebentätigkeiten seinem Hauptamt zuzuordnen seien, mit der Folge einer (erhöhten) Abführungspflicht. In einer offenbar turbulenten nicht öffentlichen Sitzung befasste sich der Kreisausschuss mit dem Vorgang und übertrug letztlich dem Düren-Beauftragten Aßhoff die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Wiederum war es der Leiter der Lokalredaktion Düren, Volker Uerlings, der Spelthahn in einem Artikel am 19.01.2025 hastig, aber inhaltlich kaum überzeugend beisprang. So liege zu einem 5.500 Euro umfassenden Teil der Gesamtforderung von 48.000 Euro inzwischen eine „eindeutige“ Einschätzung des NRW-Landkreistags vor, wonach die diesem Teil zugrundeliegende Gremientätigkeit als ehrenamtlich anzusehen und die Vergütung damit nicht abführungspflichtig sei. Herr Spelthahn habe diese also richtig verbucht. Wie es sich mit dem Restbetrag von rund 42.500 Euro verhielt, blieb hingegen offen.
4. Die rechtlichen Auseinandersetzungen über die Suspendierung des Herrn Spelthahn und die Bestellung eines Beauftragten für den Kreis Düren
Anschließend erfolgten gerichtliche Auseinandersetzungen über die unterschiedlichen Episoden, nämlich die vorläufige Suspendierung des Herrn Spelthahn, die Bestellung des Düren-Beauftragten Aßhoff und die – erst dadurch bekannt gewordene – Kürzung der Bezüge des Herrn Spelthahn um 40 Prozent. Im Ergebnis befanden die Gerichte alle getroffenen Maßnahmen für rechtmäßig.
a) Die Klage des Kreises Düren gegen die Bestellung des Düren-Beauftragten
Nachdem der Kreis Düren beim Verwaltungsgericht Aachen („VG Aachen“) zunächst nur fristwahrend Klage gegen die Bestellung des Düren-Beauftragten eingereicht hatte, ohne diese zu begründen, informierte wiederum Herr Uerlings die Öffentlichkeit in einem Artikel am 10.02.2025 darüber, dass eine „renommierte Kanzlei“, das Bonner Büro der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in Person des Herrn Dr. Philipp Bender, in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass diese Bestellung rechtswidrig sein dürfte. „Die Bonner Fachjuristen“ sähen in dem – Uerlings offenbar vorliegenden – Gutachten einen offenkundigen Formfehler sowie einen aufgrund mangelnder Verhältnismäßigkeit rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Kreises Düren auf kommunale Selbstverwaltung. Die Kanzlei habe daher eine Fortführung des Klageverfahrens durch die zeitnahe Begründung der Klage empfohlen. Welche Kanzlei das gerichtliche Verfahren begleiten sollte und ob es womöglich die gleiche war, die auch das Gutachten erstellt hat, blieb zunächst offen, bestätigte sich nachfolgend jedoch.
In einer Sondersitzung entschied der Dürener Kreistag am 19.02.2025 mit den Stimmen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Linke und UWG und gegen die Fraktionen der SPD und AfD, die Klage gegen die Bestellung des Düren-Beauftragten Aßhoff beim VG Aachen fortzuführen. In einem weiteren Artikel der Dürener Zeitung wurde ausgeführt, die Mitglieder des Kreistages hätten sich „mehrheitlich dafür ausgesprochen, Redeker, Sellner und Dahs weiterhin mit der Wahrung ihrer Interessen zu beauftragen“ – also hat die gleiche Kanzlei, die das besagte Gutachten erstellt und darin „die klare Auffassung“ vertreten hat, wonach die Bestellung des externen Beamten rechtswidrig ist, auch die Vertretung des Kreises im verwaltungsgerichtlichen Verfahren übernommen.
b) Einzelheiten zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
In einem weiteren Artikel des Herrn Uerlings gab die Dürener Zeitung dem Strafverteidiger des Herrn Spelthahn am 21.02.2025 Gelegenheit, sich ausführlich zu den Vorwürfen gegen seinen Mandaten zu äußern. Demnach werde Spelthahn schwere Bestechlichkeit in 84 Fällen vorgeworfen. Dem widerspreche jedoch nicht nur „der Fachanwalt für Strafrecht“, sondern „auch die wenigen bisher öffentlich gewordenen Aussageprotokolle der mutmaßlichen Köpfe der Schleuserbande“. „Durch gezielt an die Öffentlichkeit gereichte Vernehmungsprotokolle“ sei bekannt geworden, dass zwei der Beschuldigten, die teilgeständig seien, unabhängig voneinander erklärt hätten, sich vorstellen zu können, dass der Landrat Kenntnis von den Schleusungen gehabt und Geld erhalten haben könne, wenngleich nicht von ihnen. Herr Uerlings bewertete die Beweislage gegen Herrn Spelthahn als dünn, die Präsentation weiterer Aussagen und Beweise sei abzuwarten.
Als interessantes neues Detail kam in dem Artikel zur Sprache, dass der in der sog. „Schleuseraffäre“ Ende Januar 2025 durchgeführten Razzia auch Anhaltspunkte zugrunde gelegen hätten, wonach u.a. 150.000 Euro an Schleusungsgeldern dem Fußballverein 1. FC Düren, dessen Präsident Herr Spelthahn seinerzeit war, in Form eines Darlehens durch einen Unternehmer aus dem Raum Krefeld zugeflossen seien. Die Kontakte zwischen diesem Unternehmer, dem Verein und dem Präsidenten seien angeblich durch „einen Kopf der Schleuserbande“ hergestellt worden. Dem Rechtsanwalt des Herrn Spelthahn zufolge habe es sich indes um eine „ganz normale Darlehensverabredung“ gehandelt, jeglichem Zusammenhang mit den illegalen Schleusungsfällen und Spekulationen über angebliche Verabredungen mit seinem Mandanten sei vehement zu widersprechen. Der Landrat habe „in keiner Weise an der Erschleichung von Aufenthaltstiteln mitgewirkt“ oder von ihnen gewusst, er habe auch keine Vorteile gefordert oder angenommen, auch nicht im Zusammenhang mit seiner damaligen Funktion beim 1. FC Düren.
c) VG Düsseldorf: Vorläufige Suspendierung des Herrn Spelthahn ist rechtmäßig
Mit Beschluss vom 02.02.2025 wies das VG Düsseldorf den Eilantrag des Herrn Spelthahn gegen seine vorläufige Suspendierung zurück, die Maßnahme der Bezirksregierung Köln begegne vorläufig keinen Bedenken (Az. 35 L 3442/24.O).
Die Dürener Zeitung berichtete inhaltlich nur knapp über die Niederlage des Landrats.
Herr Spelthahn ließ seinen Anwalt Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht NRW („OVG NRW“) einreichen.
d) VG Düsseldorf: Vorläufige Kürzung der Bezüge des Herrn Spelthahn ist rechtswidrig
Mehr Erfolg hatte Herr Spelthahn – zunächst – mit einem Eilantrag beim VG Düsseldorf gegen die vorläufige Kürzung seiner Bezüge. Einem Bericht der Dürener Zeitung zufolge hatte die Bezirksregierung Köln das Gehalt des Herrn Spelthahn mit Verfügung vom 31.01.2025 um 40 Prozent gekürzt, wogegen der Landrat einen Eilantrag eingereicht hatte.
Mit Beschluss vom 28.04.2025 gab das VG Düsseldorf diesem Antrag statt und setzte die Kürzung einstweilen aus (Az. 35 L 973/25.O). Herr Uerlings kommentierte diese Entscheidung in der Dürener Zeitung vom 29.04.2025 ausführlich.
Die Bezirksregierung Köln reichte gegen die Entscheidung Beschwerde zum OVG NRW ein.
e) VG Aachen: Land NRW durfte Düren-Beauftragten bestellen
Mit Urteil vom 17.06.2025 entschied das VG Aachen, dass die Bestellung eines Düren-Beauftragten durch das Land NRW rechtmäßig war und wies die Klage des Kreises Düren zurück (Az. 7 K 3220/24).
Die Dürener Zeitung berichtete hierüber am gleichen Tag. In dem Artikel wurden u.a. Äußerungen des Ministerialdirigenten Christian von Kraack aus dem MHKBD zitiert, die dieser vor Gericht getroffen habe. So habe er gesagt, die Dürener Kreisverwaltung sei zu einem „korruptiven System“ geworden und sei eine „Organisation“, die dem Leitbild einer rechtmäßig handelnden Verwaltung nicht entspreche. Von diesem „korruptiven System“ habe auch die Führungsriege des Kreises profitiert. Auch soll ein Beamter aus dem MHKBD die Gegebenheiten im Kreis Düren als „süditalienische Verhältnissen“ bezeichnet haben – nach Ansicht des Autors dieses Artikels „eine Beleidigung nicht nur des suspendierten Landrats Spelthahn, der seit 1999 im Amt war, sondern der Lokalpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter.“
Die gegen das Urteil mögliche Berufung zum OVG NRW wurde dem Vernehmen nach mit Blick auf die im September 2025 anstehenden Kommunalwahlen nach nicht eingelegt, dieses wurde also rechtskräftig.
f) OVG NRW: Vorläufige Kürzung der Bezüge des Herrn Spelthahn ist rechtmäßig
Mit unanfechtbarem Beschluss vom 16.07.2025 hob das OVG NRW die erstinstanzliche Entscheidung des VG Düsseldorf auf und erklärte die Kürzung der Dienstbezüge des Herrn Spelthahn durch die Bezirksregierung Köln für rechtmäßig (Az. 31 B 496/25.O).
Interessanterweise berichtete die Dürener Zeitung, die Spelthahns Erfolg in erster Instanz zuvor noch unmittelbar gewürdigt hatte, hierüber erst fünf Tage später am 21.07.2025.
g) Status der Beschwerde des Herrn Spelthahn zum OVG NRW bzgl. seiner vorläufigen Suspendierung
Was aus der angekündigten Beschwerde des Herrn Spelthahn gegen die erstinstanzliche Bestätigung seiner Suspendierung durch das VG Düsseldorf geworden ist, ist unbekannt. Auffindbar ist sie nicht, womöglich wurde sie angesichts der Entscheidung des OVG NRW zugunsten der Bezirksregierung im Parallelverfahren zurückgenommen.
5. Weitere Entwicklungen bis zum Ende der Amtszeit des Herrn Spelthahn am 31.10.2025
Demnach blieben alle gegen die Maßnahmen des MHKBD und der Bezirksregierung Köln eingeleiteten rechtlichen Schritte im Ergebnis erfolglos. Sowohl die Suspendierung von Landrat Spelthahn und die Kürzung seiner Dienstbezüge also auch die Bestellung des Düren-Beauftragten wurden durch die Gerichte demnach im Eilrechtsschutz mit seinem reduzierten Prüfungsmaßstab für rechtmäßig befunden. Der Kreis Düren teilte auf Anfrage aufgrund des IFG NRW mit, ihm seien zumindest durch die Verfahren betreffend die vorläufige Suspendierung des Herrn Spelthahn und die Kürzung seiner Dienstbezüge keine Kosten entstanden.
In einem bemerkenswerten Artikel berichtete die Dürener Zeitung am 03.09.2025 auf der Grundlage von „Ermittlungsunterlagen, die unsere Zeitung einsehen konnte“ über weitere Einzelheiten der sog. „Schleuseraffäre“, darunter auch angebliche Zahlungen, die u. a. Landrat Spelthahn zugeflossen sein sollen. Inzwischen ermittle die Staatsanwaltschaft gegen 513 Beschuldigte, davon 432 eingereiste Chinesen und 81 mutmaßliche Schleuser. Es werde angenommen, dass mindestens 81 Chinesen von der Ausländerbehörde des Kreises Düren mit Hilfe gefälschter Unterlagen dauerhafte Aufenthaltstitel erhalten hätten und im Rahmen des Familiennachzugs weitere 141 Angehörige dieser 81 Personen. Von den 432 der Staatsanwaltschaft bis dahin bekannten, mit Hilfe gefälschter Unterlagen ausgestellten Aufenthaltstiteln stammten 222 von der Dürener Ausländerbehörde. Herrn Spelthahns Strafverteidiger wies die Vorwürfe zurück; diese entbehrten jeglicher Grundlage.
Nach dem Ende der Amtszeit des Herrn Spelthahn am 31.10.2025 zog die Dürener Zeitung in einem Artikel des Herrn Uerlings am Folgetag Bilanz. So sei der Abschied „wort- und tonlos“ erfolgt, was angesichts der jüngsten Ereignisse auch so habe sein müssen. In einem Telefonat habe der ehemalige Landrat u. a. geäußert, es gehe ihm schlecht. Er habe das Kreishaus seit seiner Suspendierung nicht mehr betreten dürfen und sich daher von vielen Kolleginnen und Kollegen nicht verabschieden können, was ihn schmerze. Er „hoffe auf Gerechtigkeit“ – damit wohl meinend, dass sich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe letztlich als unberechtigt herausstellen mögen.
So endete die Zeit des Herrn Spelthahn als Landrat des Kreises Düren. Man darf dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn mit Interesse entgegensehen.
III. Der ehemalige „Beauftragte für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungskultur“ Frank Möller
Nicht weniger dramatisch als im Fall des ehemaligen Landrats Spelthahn endete die Beschäftigung des Frank Möller als „Beauftragter für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungskultur“: Er verstarb am 23.03.2025.
Möge er in Frieden ruhen.
IV. Hochmut kommt vor dem Fall
Einmal mehr hat sich das alte Sprichwort „Hochmut kommt vor dem Fall“ bewahrheitet. Man könnte auch sagen: „Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.“ Worin letztlich „Gerechtigkeit“ besteht, liegt dabei einmal mehr im Auge des Betrachters.
(Titelfoto: Zwei Grabkerzen vor dem „Sarkophag“
auf dem Soldatenfriedhof Vossenack, Oktober 2023)
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