Die Entfernung des Gedenksteins für Julius Erasmus durch den Kreis Düren im September 2022 (Veröffentlicht am 06.02.2024)

 

I. Die „moderne Gedenkkultur“ des Kreises Düren

Es wurde auf diesem Blog bereits verschiedentlich darüber berichtet, wie der Kreis Düren unter Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU), zuständig für die Soldatenfriedhöfe in Hürtgen und Vossenack, seine Vorstellungen von einer angeblich „modernen Gedenkkultur“ in die Tat umsetzt. Hierzu rechnet man vermutlich auch das vom Kreis verhängte Verbot für Besucher der besagten Friedhöfe, dort Kerzen oder Blumen oder Fotos Gefallener in Uniform abzulegen.

Bekanntlich hat der Kreis Düren im Jahr 2020 einen eigenen „Beauftragten für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungs- und Gedenkkultur“ (nachfolgend „Beauftragter“) eingesetzt, namentlich Frank Möller aus Köln, der u.a. Historiker und „Fachmann für Erinnerungskultur und Gegenwartsdeutung“ sei. Ein Bericht über den Vorgang findet sich hier. Wenngleich der Kreis Düren über die Hintergründe dieser Einsetzung, ihre Einzelheiten sowie die konkrete Personalie nur derart ungern Auskunft erteilt, dass hierzu gleich mehrere Gerichtsverfahren anhängig sind, greift er dennoch regelmäßig die Vorschläge dieses „Beauftragten“ auf und setzt sie um.

Die Thesen des „Beauftragten“ finden dabei eine auffällig wohlwollende und unkritische Unterstützung durch die Dürener Zeitung, die wiederum Gegenstimmen kaum berücksichtigt. Auch hierüber wurde bereits berichtet (vgl. z. B. hier und hier).

 

II. Der Kreis Düren und das Gedenken an Julius Erasmus

Seit längerer Zeit reibt man sich beim Kreis Düren an dem Gedenken an Julius Erasmus.

Während der schon im Jahre 2005 amtierende Landrat Spelthahn Julius Erasmus damals im Rahmen eines Feierakts des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. („Volksbund“) noch würdigte und begleitet von warmen Worten eine Informationstafel sowie einen Gedenkstein für ihn enthüllte, betreibt der gleiche Landrat nunmehr die Entfernung dieser seinerzeit von ihm eingeweihten Denkmäler.

 

Seinerzeit fungierte Herr Spelthahn sogar als „Schirmherr der Gedenkveranstaltung“ und sprach – dem entsprechenden Bericht in den Dürener Nachrichten vom 24.05.2005 zufolge – Sätze wie:

„Wir danken heute Julius Erasmus für sein Lebenswerk ganz konkret, aber wir gedenken heute auch aller Opfer dieses grausamen Krieges.“ „Allein im Hürtgenwald“ hätten während des Zweiten Weltkrieges 70.000 Soldaten den Tod gefunden. „Das waren allesamt Opfer, die in Pflichterfüllung in einen sinnlosen Tod geschickt wurden“, soll Herr Spelthahn damals gesagt haben. Und: „Wir brauchen Gedenkstein wie diesen, damit die Erinnerung nicht stirbt, damit von diesem Boden nie wieder Krieg ausgeht.“

Rund zwanzig Jahre später, die Kriegs- und Nachkriegsgeneration ist größtenteils verstorben, gilt dies so offenbar nicht mehr und Herr Spelthahn propagiert die Tilgung dieses Gedenkens.

 

III. Die Entfernung der Informationstafel zu Julius Erasmus im Jahr 2021

Den Beginn markierte ein Artikel in der Dürener Zeitung im Januar 2021, in denen der besagte „Beauftragte“, nach Angaben der Autorin Inhaber eines „Universitätsabschlusses in Geschichte, Germanistik und Medienwissenschaften“, im Rahmen eines Interviews versuchte, Julius Erasmus als eine Art „kriegsgeschundenen Egomanen“ darzustellen, wobei vor allem seine wenig wissenschaftliche Arbeitsweise, insbesondere sein sehr selektiver Umgang mit Quellen, auffiel.

Gleichwohl schritt der Kreis Düren unmittelbar nach Erscheinen des Artikels zur Tat.

Er entfernte Ende Mai/Anfang Juni 2021 – genau weiß man es nach eigenen Angaben „nicht mehr“ – die Informationstafel zu Julius Erasmus vom Soldatenfriedhof in Vossenack. Dass die hierfür gelieferte Begründung ebenso abwegig wie unwahr war, störte ihn hierbei nicht. Der Vorgang wurde hier und hier näher beschrieben.

 

IV. Die Entfernung des Gedenksteins für Julius Erasmus im September 2022

Zuletzt legte der Kreis Düren dann im September 2022 auch Hand an den Gedenkstein für Julius Erasmus und entfernte diesen.

 

1. Der Gedenkstein für Julius Erasmus

Der Gedenkstein bestand aus einem Steinkreuz, einem sog. „Doppelkreuz“, mit einer darauf befestigten Gedenktafel und dem Text

„In memoriam
Julius Erasmus
* 16.2.1895 Aachen
+ 3.9.1971 Nideggen-Abenden
‚Totengräber von Vossenack‘“

 

Man ließ die Gedenktafel von dem „Doppelkreuz“ trennen und befestigte sie nun an der das Gräberfeld umgebenden Mauer; das „Doppelkreuz“ wurde entfernt. Hiermit ist auch der Gedenkstein Geschichte, die – vermutlich ohnehin nur vorübergehende – Erhaltung der Gedenktafel ändert hieran nichts.

Der ursprüngliche Standort des Gedenksteins und der aktuelle Standort der Gedenktafel sind in den folgenden Bildern zu erkennen:

 

 

2. Ein „weiterer kleiner Schritt zum Umbau der Erinnerungskultur“

Auch hier erfolgte die übliche wohlwollende Begleitung der Entfernung des Denkmals durch die Lokalpresse. So berichtete die Dürener Zeitung am 20.10.2022 unter dem Titel „Wieder wird ein Stein von der Kriegsgräberstätte entfernt“ über den Vorgang. Dass der Gedenkstein als solcher entfernt wurde, verschwieg man natürlich und teilte verkürzend mit, „die Erinnerungstafel an Julius Erasmus“ habe „einen neuen Platz bekommen“. Ein typisches Beispiel für deren suggestive Berichterstattung, in der der wesentliche Aspekt – die Beseitigung des Gedenksteines – verschwiegen wird, man aber der Leserschaft den Eindruck vermittelt, als solle das Gedenken an Julius Erasmus – das ja ohnehin nur in einer „kleinen Gedenktafel“ zum Ausdruck kommt, damit also keine große Bedeutung hat – bewahrt werden.

So heißt es in dem Artikel:

„Frank Möller, der ehrenamtliche Beauftragte für die Kriegsgräberstätten des Kreises Düren in Hürtgen und Vossenack, baut weiterhin mit kleinen Schritten die Erinnerungskultur in der Gemeinde um.

Auf seine Anregung hin hat der für die Kriegsgräberstätten zuständige Kreis Düren ein weiteres helles Doppelkreuz entfernt, auf dem eine kleine Gedenktafel an Julius Erasmus erinnerte, der nach dem Krieg tote Soldaten aus den Wäldern barg und viele Jahre Friedhofswärter war. Allerdings ist nicht die Gedenktafel entfernt worden: Sie wurde an der die eigentliche Gräberstätte umgebende Bruchsteinmauer befestigt.“

 

Als Grund für die Versetzung wurden einmal mehr Thesen des besagten „Beauftragten“ bemüht. So habe er sich in seinem nicht näher bezeichneten „Newsletter“ wie folgt geäußert:

„Die Doppelkreuze gehörten nicht auf die Kriegsgräberstätte Vossenack. Sie waren eine Erfindung des Landschaftsarchitekten Karl Ludwig Schreiber, der sie speziell für die Kriegsgräberstätte Hürtgen entwickelt und sich damit bewusst gegen die Gestaltung der Kriegsgräberstätte Vossenack mit ihren militaristischen Symbolkreuzen und ihrem Architekten Robert Tischler abgegrenzt hatte.“

 

Wer diese Theorien für wenig überzeugend hält, ist hiermit nicht allein. Dem Kreis Düren genügten sie jedoch, um den Gedenkstein zu beseitigen.

 

3. Die Auskunft des Kreises Düren zur „Versetzung“ der Gedenktafel

Ich habe den Kreis Düren im Oktober 2022 aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes NRW („IFG NRW“) um Auskunft zu der „Versetzung“ der Gedenktafel gebeten, u. a. zu den dieser zugrundeliegenden Umständen. In einer ungewöhnlich ausführlichen Antwort teilte der Kreis Düren mit (Hervorhebungen diesseits):

„Hintergrund der Versetzung ist folgendes:

Die Gedenktafel für Julius Erasmus wurde im Jahr 2005 auf der Kriegsgräberstätte Vossenack installiert. Damals wurde sie auf einem Doppelkreuz befestigt, das links von der Treppe zum Gräberfeld auf einer Rasenfläche positioniert wurde.

Im Jahr 2021 erschien in der Reihe ‚Rheinische Kunststätten‘, die vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz herausgegeben wird, das Heft 578 über ‚Die Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack in der Nordeifel‘. Darin wurden zum ersten Mal die gegensätzlichen architektonischen Konzepte bei der Entwicklung der beiden Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack analysiert.

In diesem Kontext wurde deutlich, dass sich der Urheber der Doppelkreuze, der Gartenbauarchitekt Carl Ludwig Schreiber, mit seinen im Volksmund sogen. ‚Kameradenkreuzen‘ ganz bewusst von der Form der Symbolkreuze abgegrenzt hatte, die auf der Kriegsgräberstätte Vossenack zu finden sind und von dem Architekten Robert Tischler entwickelt worden waren. Carl Ludwig Schreiber hatte seine Doppelkreuze ausschließlich für die Kriegsgräberstätte Hürtgen entworfen und wäre mit ihrer nachträglichen Installation auf der Gräberstätte Vossenack sicher nicht einverstanden gewesen.

Nach dieser Erkenntnis wurde das Doppelkreuz, auf dem sich die Erinnerungstafel für Julius Erasmus befand, entfernt. Dabei ging es nicht darum, die Erinnerung an Julius Erasmus auszulöschen. Aus diesem Grund wurde die Erinnerungstafel an der Mauer rechts der schmalen Treppe, über die man das eigentliche Gräberfeld betritt, dauerhaft installiert. Das hat den Vorteil, dass alle Interessierten, die das Gräberfeld besuchen wollen, unmittelbar in dieser Tafel vorbeikommen und sie lesen können. An dem bisherigen Standort der Tafel konnte man diese nur dann lesen, wenn man vor dem Aufgang zu dem Gräberfeld links abbog und gezielt das Doppelkreuz ansteuerte.“

 

Unerwähnt bleibt dabei vermutlich nicht zufällig der Autor des besagten Heftes 578: Es handelt sich um Herrn Möller, den sog. „Beauftragten“. Die Entfernung des Gedenksteins beruht also auf der „Erkenntnis“, die der Kreis Düren aus den Thesen des eigenen „Beauftragten“ gewonnen hat.

Der Rest ist der übliche seichte Sermon auf Grundschulniveau, vermutlich verfasst von der Pressestelle der Kreisverwaltung, die bereits das Bestehen des „Blumenverbots“ auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgen und Vossenack bestritten hatte. In diesem Kontext ist auch die Beteuerung zu verstehen, man wolle die Erinnerung an Julius Erasmus „nicht auslöschen“ – per se eine erstaunliche Wortwahl! –, vielmehr verbessere die Versetzung der „Erinnerungstafel“ sogar deren Wahrnehmung, denn man müsse nun nicht mehr „links abbiegen“ und den Gedenkstein „gezielt ansteuern“!

Die Dürener Kreisverwaltung wie sie leibt und lebt.

 

4. Das „Doppelkreuz“ als „ortsgebundenes Monument“?

Liefert denn das von Herrn Möller verfasste Heft 578, auf das der Kreis Düren die Entfernung des Gedenksteins stützt, wenigstens eine nachvollziehbare Begründung hierfür? Leider nein, denn die dortigen Ausführungen sind schon aufgrund ihrer handwerklichen Defizite nicht nachvollziehbar.

So enthält das 26-seitige, optisch ansprechend gestaltete Heft zwar zahlreiche Behauptungen und Zitate, quellenmäßig belegt werden diese im Einzelnen jedoch nicht. Am Ende des Heftes findet sich eine Gesamtaufstellung der (angeblich) verwendeten „Quellen und Literatur“, eine konkrete Verknüpfung der im Text getroffenen Aussagen mit der oder den jeweils zugehörigen Quellen bleibt allerdings aus, so dass nicht ersichtlich ist, was davon überhaupt genutzt wurde und wofür. Die vom Kreis Düren behauptete angebliche „Analyse“ „architektonischer Konzepte“ findet sich dort jedenfalls nicht in einer wenigstens wissenschaftlichen Minimalanforderungen genügenden Form. Dies ist umso merkwürdiger, da der Autor doch – siehe oben – angeblich Inhaber eines „Universitätsabschlusses in Geschichte, Germanistik und Medienwissenschaften“ sein soll. Ist er mit den Grundlagen akademischen Arbeitens nicht vertraut?

Zunächst handelt es sich bei einem „Doppelkreuz“ nicht um eine „Erfindung“, sondern um ein Werk der bildenden Kunst, das dem Urheberrecht unterliegt. Inhaltlich ist eine These, wonach die Verwendung des „Doppelkreuzes“ ausschließlich auf dem Soldatenfriedhof in Hürtgen erfolgen darf und dass für alles andere das Einverständnis des (im Jahr 1976 verstorbenen) Herrn Schreiber erforderlich sein soll, Unsinn.

Schon dafür, dass die Gestaltung des „Doppelkreuzes“ – wie die Dürener Kreisverwaltung meint – in dem Sinne „ausschließlich für die Kriegsgräberstätte Hürtgen“ erfolgte, dass jede beliebige Benutzung anderorts ausscheidet, ist nichts ersichtlich. Womit der lange verstorbene Herr Schreiber heute einverstanden wäre oder nicht, ist dabei zum einen nicht mehr als Spekulation, zum anderen kommt es hierauf nicht an. Die Gestaltung des „Doppelkreuzes“ erfolgte seinerzeit jedenfalls im Auftrag des und für den Volksbund, der sowohl die Anlage in Hürtgen als auch diejenige in Vossenack errichtet hat. Sofern mit diesem keine individuelle Verwendungsabrede getroffen wurde, wofür wiederum nichts ersichtlich ist, obliegt es grundsätzlich dem Volksbund, über die Verwendung der „Doppelkreuze“ zu befinden. Dieser hat im Jahr 2005 entschieden, eines dieser „Doppelkreuze“ für die Befestigung der Gedenktafel an Julius Erasmus auf dem Soldatenfriedhof in Vossenack zu verwenden. Was hiergegen sachlich einzuwenden sein soll, ist nicht erkennbar.

Wenn der Volksbund heute anderer Ansicht ist – hiervon kann man zweifelsohne ausgehen –, möge er dies öffentlich mitteilen und den Gedenkstein entfernen; dies wäre wenigstens konsequent und ehrlich.

 

5. Die Kosten der Versetzung der Gedenktafel für den Steuerzahler

Bleibt die Frage nach den Kosten dieser Scharade für den Steuerzahler. Auch hierzu hat der Autor dieses Beitrags den Kreis Düren aufgrund des IFG NRW um Auskunft gebeten. Der Kreis Düren bezifferte die Kosten der Versetzung der Tafel mit EUR 955,26; zwei Steinmetze waren hiermit seinen Angaben zufolge insgesamt rund 12 Stunden beschäftigt.

Viel Aufwand für ein Projekt „moderner Gedenkkultur“, das von vornherein vor allem an ein Laienschauspiel erinnert. Den Kreis Düren und Landrat Spelthahn wird dies kaum interessieren, denn das verfolgte Ziel wurde erreicht. Der Gedenkstein für Julius Erasmus existiert nicht mehr.

 

V. Bewertung

Die behauptete Notwendigkeit für eine Beseitigung des Gedenksteins bestand nicht.

Zugegebenermaßen unterscheidet sich ein „Doppelkreuz“ natürlich deutlich von den auf dem Gräberfeld der Anlage in Vossenack verwendeten Steinkreuzen. Da sich der Gedenkstein für Julius Erasmus allerdings außerhalb des Gräberfeldes befand, war hiermit auch optisch kein stilistischer Bruch verbunden.

Wie schon im Fall der Entfernung der Informationstafel zu Julius Erasmus trägt die vom Kreis Düren unter Landrat Spelthahn vorgebrachte Begründung auch hier nicht. Es hat den Anschein, dass der angebliche Grund – einmal mehr ziemlich unbeholfen – fingiert wurde, um einen Vorwand zur Beseitigung des Denkmals zu liefern: Ein vermeintlicher „Fachmann“ – der sog. „Beauftragte“, gleichsam amtseigener Fachmann des Kreises Düren kraft seiner Funktion – liefert eine „fachliche Anregung“, welche die Verwaltung dann in vermeintlichem Vertrauen auf dessen vermeintliche Expertise in die Tat umsetzt. Erweist sich die „fachliche Anregung“ nachfolgend als Unfug oder ist sie es von vornherein, hat man dennoch vollendete Tatsachen geschaffen und sein Ziel erreicht.

Mit seriöser Verwaltung hat dies freilich nichts zu tun, aber hierauf scheint es auch nicht anzukommen. Dementsprechend darf man die Beteuerung der Dürener Kreisverwaltung, es gehe ihr nicht darum, „die Erinnerung an Julius Erasmus auszulöschen“ und die Gedenktafel sei als ihrem neuen Standort „dauerhaft installiert“ worden, mit Skepsis betrachten. Es wäre nicht verwunderlich, wenn auch diese Tafel plötzlich abhanden käme; schließlich hat das Verschwinden unliebsamer Denkmäler im Kreis Düren bei Nacht und Nebel inzwischen eine gewisse Tradition.

 

(Titelfoto: Versetzte Gedenktafel für Julius Erasmus
auf dem Soldatenfriedhof Vossenack, Juli 2023)

 

Meine Arbeit können Sie hier unterstützen, vielen Dank!

Archiv