Julius Erasmus: Die Zeitungen der Medienhaus Aachen GmbH und ihr Verständnis von unvoreingenommener Presseberichterstattung (Veröffentlicht am 12.10.2022)

 

I. Die selektive Berichterstattung der Dürener Zeitung über Julius Erasmus und die Korrespondenz mit dem Redaktionsleiter

Die selektive Berichterstattung der Dürener Zeitung im Zusammenhang mit Julius Erasmus ist auf diesem Blog bereits wiederholt thematisiert worden. Über Jahrzehnte unreflektiert den über ihn verbreiteten Thesen folgend, vollzog man dort zuletzt eine Kehrtwende und versucht jetzt, Julius Erasmus als kriegstraumatisierten Egomanen darzustellen, der nun „anders bewertet werden sollte als bisher geschehen“ (vgl. den Artikel von Sarah Berners „Das ist Geschichtsverfälschung“ in der Dürener Zeitung vom 28.01.2021 [kostenpflichtige Onlinefassung]).

Dies leitete man offenbar auf einer einzigen Quelle ab, welche der „Beauftragte des Kreises Düren für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungs- und Gedenkkultur“, Frank Möller, im Stadt- und Kreisarchiv Düren aufgefunden zu haben erklärte und der zufolge Julius Erasmus wesentlich weniger Gefallene geborgen haben soll als landläufig behauptet. Der Artikel und seine Defizite wurden hier bereits ausführlich beschrieben, hierauf sei zur Abkürzung verwiesen.

Ich hatte seinerzeit u. a. Kontakt mit dem Lokalredaktionsleiter der Dürener Zeitung, Volker Uerlings, aufgenommen und ihn unter Hinweis auf die offensichtlichen Defizite des besagten Artikels an die aus dem Pressekodex resultierende Pflichten der von ihm verantworteten Zeitung zu einer wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, zu sorgfältiger Recherche und zur Richtigstellung falscher Behauptungen erinnert. Eine sachorientierte und fundierte Antwort hierauf war seinerzeit von ihm nicht zu erhalten, dafür merkwürdige Theorien, wonach er sich zu einer „Veröffentlichung gedrängt“ sah und meinte, sich gegen einen angeblichen „Versuch politischer Einflussnahme“ wehren zu müssen. Die Fragen nach der Ausgewogenheit der Berichterstattung der Dürener Zeitung und ob die Art und Weise dieser Berichterstattung seiner Ansicht nach den Aufgaben der Presse in einem demokratischen Staatswesen entspreche, hatte Herr Uerlings seinerzeit unbeantwortet gelassen.

 

II. Kontaktaufnahme mit dem Chefredakteur der Aachener Nachrichten und ihrer Lokalausgaben

Um eine Antwort auf diese aus hiesiger Sicht unverändert wichtigen Fragen über die Rolle der Dürener Zeitung, der diese herausgebenden Medienhaus Aachen GmbH und deren Selbstverständnis im Hinblick auf die der Presse im hiesigen Staatswesen zugedachte Rolle zu erhalten, kontaktierte ich im März 2022 Thomas Thelen, der als Leiter der Chefredaktion der Aachener Nachrichten auch für deren 17 Lokalausgaben, darunter die Dürener Zeitung, zuständig ist.

 

1. Anfrage an den Chefredakteur

In meinem Schreiben wies ich ihn u. a. auf die Fragwürdigkeit der in dem oben genannten Artikel in der Dürener Zeitung vom 28.01.2021 aufgestellten Thesen hin und merkte unter Verweis auf die journalistischen Standards aus dem Pressekodex an, dass diese nach wie vor nicht richtiggestellt wurden. Abschließend bat ich ihn um Beantwortung der folgenden Fragen, die Herr Uerlings zuvor nicht hatte beantworten wollen:

„(1)      Die Geschichte von Julius Erasmus dürfte in Ihrer Region zweifelsohne eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse sein. Sehen die Zeitungen der Medienhaus Aachen GmbH es nicht als ihre Aufgabe an, die Öffentlichkeit über solche Angelegenheiten ausgewogen und vollständig zu informieren?

(2)       Zuletzt am 14.11.2020 hat die Aachener Zeitung die seit Jahrzehnten verbreiteten Thesen über Julius Erasmus wiederholt (Artikel „Ich konnte sie nicht da liegen sehen“). Für eine Reihe dieser Thesen lässt sich bislang auch nach mehrjähriger Recherche keine belastbare Grundlage finden. Würde es nicht auch der Pressekodex gebieten, insbesondere die dort bestimmten Pflichten zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Ziffer 1.), zu sorgfältiger Recherche (Ziffer 2.) und zur Richtigstellung falscher Nachrichten oder Behauptungen (Ziffer 3.), die Öffentlichkeit hierüber in Kenntnis zu setzen und die Person und Tätigkeit des Herrn Erasmus entsprechend den belegbaren Fakten darzustellen?

(3)       Die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Presse sind Grundvoraussetzungen einer freien pluralistischen Gesellschaft, sie sind – so das BVerfG in ständiger Rechtsprechung – ‚schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung‘. Angesichts des immensen Umfangs der bei der Medienhaus Aachen GmbH konzentrierten Meinungsmacht kommt der Ausgewogenheit der von ihr zu verantwortenden Berichterstattung naturgemäß eine umso größere Bedeutung zu. Sind Sie der Ansicht, dass die vorstehend beschriebene Art der Berichterstattung die einem Presseorgan in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugedachten Aufgaben noch erfüllt?“

 

2. Antwort mittels Anwaltsschreiben

Anfang April 2022 ging mir ein Schreiben eines Rechtsanwalts zu, den die Aachener Verlagsgesellschaft mit der Beantwortung meiner Anfrage beauftragt hatte. Es handelte sich um Georg Wallraf, den ehemaligen Chefjustiziar der Verlagsgruppe Handelsblatt, der sich nach seinem Ausscheiden dort seit dem Jahr 2010 als Rechtsanwalt betätigt. Anscheinend selbst nicht Willens oder in der Lage, sich mit den besagten Fragen inhaltlich auseinanderzusetzen, zog es die Chefredaktion der Aachener Nachrichten anscheinend vor, dies kostenpflichtig durch einen Rechtsanwalt erledigen zu lassen. In jedem Fall fügte sich dieses Wegducken auch des nächsten Verantwortungsträgers nahtlos in das Bild ein, das die Protagonisten der betroffenen Zeitungen bis dahin abgegeben hatten.

Das Anwaltsschreiben selbst legt geradezu mustergültig die Mechanismen offen, denen die Aachener Nachrichten und ihre Lokalableger offenbar einheitlich folgen: Man fabuliert ohne Rücksicht auf Fakten irgendwelche Thesen zusammen, die man als der eigenen Position dienlich erachtet und zeigt im Hinblick auf die Verantwortung für das eigene Tun, namentlich die erwähnten Defizite der Berichterstattung, mit dem Finger fortlaufend auf andere. Das Schreiben ist in seiner Gesamtheit ohne weiteres lesenswert, hier wird die Kommentierung auf einige Kernaussagen beschränkt.

 

a) Anregung für den Artikel vom 28.01.2021 durch den „Lokalhistoriker“ Frank Möller

Einleitend wird zunächst für alle Publikationen der als Herausgeberin fungierenden Medienhaus Aachen GmbH propagiert, wie angeblich strikt man sich dort rechtlichen und ethischen Grundlagen, insbesondere dem Pressekodex, verpflichtet sehe, sich aber auch mit Einwänden an der Berichterstattung auseinandersetze (Schreiben vom 04.04.2022, S. 1, Ziffer 1.). So gehe der Artikel in der Dürener Zeitung vom 28.01.2021 auf einen „interessierten Leser“, nämlich den „Lokalhistoriker Frank Möller“ zurück, „der die bisherige Sicht auf Julius Erasmus in Frage stellte“. Dies sei nach Ansicht der Lokalredaktion „ein neuer Diskussionsbeitrag um die Legende Erasmus“ gewesen, die man als veröffentlichungswürdig angesehen habe (a.a.O., S. 2, Ziffer 2.). Am 05.02.2021 habe man eine Replik auf den Artikel seitens Vertretern der „Route Liberation“ [sic] veröffentlicht, „die als Quelle der Lokalhistoriker Möller der Redaktion offenbart hatte“ (a.a.O.).

Neben der auffällig repetitiven Bezeichnung des Herrn Möller als „Lokalhistoriker“ – dieser war in dem besagten Artikel vom 28.01.2021 von der Autorin auf unbekannter Grundlage noch als Inhaber eines „Universitätsabschlusses in Geschichte, Germanistik und Medienwissenschaften“ bezeichnet worden, wovon Herr Möller zumindest, soweit hier erkennbar, auf seiner eigenen Website nichts erwähnt –, erstaunt hier vor allem der Umstand, dass die Dürener Zeitung offenbar Quellen entsprechend dessen Vorstellungen befragt hat.

Erneut sei die Frage erlaubt: Ist es wirklich unabhängige und unvoreingenommene Pressearbeit, wenn der – nach Aussage der Aachener Verlagsgesellschaft – Initiator des Artikels vom 28.01.2021 der Redaktion Hinweise gibt, wer zu den darin aufgestellten fragwürdigen Thesen zu befragen ist und die Redaktion dem pflichtschuldig nachkommt?

 

b) Angebliche Hinderungsgründe für einen Austausch mit mir

Die Aachener Verlagsgesellschaft behauptet weiter, auch mir gegenüber sei die Redaktion „offen“ gewesen, jedoch hätte ich „schon die Art eines Gesprächskontakts vorbestimmen wollen“ (a.a.O., S. 2, Ziffer 3.). In der Tat hatte ich seinerzeit im Rahmen der Korrespondenz mit Frau Berners, der Autorin des besagten Artikels, anstelle des von ihr vorgeschlagenen Telefonats um ein persönliches Gespräch über die Angelegenheit gebeten, zu dem ich nach ihrer Wahl entweder nach Düren oder Aachen gereist wäre. Die Dame hatte ein persönliches Treffen jedoch abgelehnt, sie wolle „angesichts der Corona-Pandemie auch dienstliche Kontakte auf das allernotwendigste“ beschränken. Was an der Bitte um ein persönliches Gespräch problematisch ist, bleibt unklar.

Frei erfunden, dies sei hier vorweggenommen, sind die darauf folgenden Behauptungen im Schreiben der Aachener Verlagsgesellschaft (a.a.O.):

„Zudem hat die Redaktion Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, einen Leserbrief zu veröffentlichen, worauf sie nicht eingegangen sind. Im Gegensatz zum Lokalhistoriker Möller waren Sie schließlich auch nicht bereit, ihre Rechercheergebnisse und Quellen offen zu legen, so dass der Redaktion die Möglichkeit vorenthalten war, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Ihre Einwände an der bisher erfolgten Berichterstattung einer eigenen Überprüfung zu unterziehen.“

Weder wurde mir jemals die Veröffentlichung eines Leserbriefs angeboten, noch habe ich die Offenlegung von Rechercheergebnisse und Quellen verweigert. Im Gegenteil wurden – wie bereits auf diesem Blog beschrieben (vgl. dort z. B. die Ziffern II.2. und 5.) – den Protagonisten bei der Dürener Zeitung, namentlich Frau Berners und Herrn Uerlings, sogar mehrfach hier recherchierte, belegbare Fakten über Julius Erasmus angeboten, echtes Interesse hieran bestand dort jedoch nie. Dessen ungeachtet wurden die faktischen Unzulänglichkeiten des besagten Artikels und die zugehörigen Quellen auf diesem Blog im Einzelnen beschrieben, wurden also sogar öffentlich erörtert. Insofern wurde der Redaktion mitnichten die Möglichkeit vorenthalten, die Einwände an dem besagten Artikel zu überprüfen, vielmehr verschließt man vor der sogar öffentlich bekannten Begründung nach wie vor fest die Augen. Vermutlich aus gutem Grund, denn die belegbaren Fakten tragen die neue Geschichte von Julius Erasmus als „kriegstraumatisierten Egomanen“, wie man sie der Öffentlichkeit nun offenbar zu verkaufen versucht, nicht.

Hier wird ziemlich durchsichtig versucht, von der Verantwortung für die eigene faktenwidrige Berichterstattung und die entsprechende Pflicht zur Richtigstellung abzulenken und diese dadurch einem Dritten zuzuschieben, dass man behauptet, dieser Verantwortung deshalb nicht nachkommen zu können, weil jemand anderes – in diesem Fall ich – angeblich hierfür notwendige Informationen zurückgehalten habe. Auf diese Weise meint man wohl von dem Umstand abzulenken zu können, dass bereits für den Artikel vom 28.01.2021 die Pflicht zu sorgfältiger Recherche bestand, die selektiven Angaben des sog. „Lokalhistorikers“ Möller aber dessen ungeachtet offenbar ungeprüft übernommen wurden. Ergebnis ist – wie bereits andernorts ausführlich dargestellt – ein grotesker Artikel, den man als Musterbeispiel ideologisch motivierter Lohnschreiberei bezeichnen könnte, die sich in grenzenloser Selbstüberschätzung zu Journalismus erhebt, offenbar ohne auch nur die geringste Vorstellung davon zu haben, was journalistisches Arbeiten bedeutet und wodurch es sich von plumper Propaganda unterscheidet. Dass den Verantwortlichen allem Anschein nach unverändert das erforderliche Rückgrat fehlt, um den Artikel im Einklang mit den eigenen, von der Aachener Verlagsgesellschaft einleitend noch gesondert betonten Verpflichtungen aus dem Pressekodex richtig zu stellen, passt insoweit nur zu gut in das vermittelte klägliche Bild.

 

c) Infragestellen der „Freiheit der redaktionellen Arbeit“?

Gegen Ende des Schreibens der Aachener Verlagsgesellschaft werden weitere merkwürdig anmutende Vorwürfe erhoben. So wird behauptet, es komme meiner Person „maßgeblich darauf [an], eigenständigen Einfluss auf Art und Umfang der Berichterstattung zu nehmen“, was „jedenfalls tendenziell die Freiheit der redaktionellen Arbeit in Frage“ stelle (a.a.O., S. 2, Ziffern 3. und 4.) – offenbar ein weiterer Versuch, von den Defiziten der eigenen Berichterstattung und der nach wie vor ausstehenden Korrektur dadurch abzulenken, dass man mit dem Finger auf andere zeigt.

Sehr aufschlussreich ist dabei der folgende Abschnitt im Schreiben der Aachener Verlagsgesellschaft (a.a.O., S. 2, Ziffer 4.):

„Ihnen als Verfassungsjurist müsste bekannt sein, dass die Presse von Verfassungswegen [sic] selber darüber entscheiden kann, was, in welchem Umfang und wie sie berichtet. Die Berichterstattung um die ‚Legende‘ des Julius Erasmus und die Veröffentlichung eines hierzu konträr eingenommenen Standpunktes hat ein Informationsinteresse bedient und eine Diskussion in der Öffentlichkeit zur ‚Legende‘ Erasmus ausgelöst. Damit muss jedenfalls bei historischen Themen die Aufgabe einer Regionalzeitung, die in erster Linie über das Zeitgeschehen berichtet, erschöpft sein. Die Weiterführung der so angeregten öffentlichen Diskussion bis in einzelne Verästelungen eines historischen Themas hinein muss interessierten Kreisen vorbehalten bleiben, zu denen ja auch Sie mit Ihrer Internetseite ganz offensichtlich gehören.“

In Klartext übersetzt lässt sich dieser bemerkenswerte Ansatz der Aachener Verlagsgesellschaft wohl wie folgt zusammenfassen:

Es steht in unserem Belieben, über den „konträr“ zur „Legende“ des Julius Erasmus eingenommenen Standpunkt des „Lokalhistorikers“ Möller zu berichten und diese Berichterstattung selbst dann nicht zu korrigieren, wenn sie sich als einseitig und unzutreffend erweist, denn diese (unzutreffende) Darstellung bedient – nach unserer Ansicht – ein öffentliches Informationsinteresse, wenn sie zu von uns gewünschten Ergebnissen kommt. Ebenso steht es in unserem Belieben, über andere „konträr“ zur „Legende“ des Julius Erasmus eingenommene Standpunkte selbst dann nicht zu berichten, wenn sie auf belegbaren Fakten beruhen, denn diese (zutreffende) Darstellung bedient – nach unserer Ansicht – kein öffentliches Informationsinteresse, wenn sie (möglicherweise) nicht zu von uns gewünschten Ergebnissen kommt; in diesem Fall handelt es sich lediglich um „einzelne Verästelungen eines historischen Themas“, deren Diskussion dann den „interessierten Kreisen“ vorbehalten ist. Entscheidend in der Berichterstattung der Aachener Nachrichten und der zugehörigen Lokalausgaben scheint demnach nicht die inhaltliche Korrektheit des Berichteten zu sein, sondern das Berichtete an sich, selbst wenn es inhaltlich falsch ist, in Abhängigkeit davon, ob sich daraus eine der eigenen ideologischen „Mission“ dienliche Prämisse ableiten lässt.

Kurzum: Man will allem Anschein nach das Bild von Julius Erasmus in der Öffentlichkeit in das eines kriegstraumatisierten Egomanen transformieren, selbst wenn die belegbaren Fakten dies in ihrer Gesamtheit nicht hergeben. Ein Interesse an einer wahrheitsgemäßen und faktenorientierten Darstellung von Julius Erasmus besteht nicht. Anstatt dessen versucht man zielgerichtet, die öffentliche Sichtweise über ihn zu formen, Erkenntnisse über ihn zu manipulieren und das Verhalten der Leserschaft in eine gewünschte Richtung zu steuern. Der Fachterminus hierfür lautet Propaganda.

Anbei bemerkt: Wie verhält sich dieser Ansatz eigentlich zu dem am Anfang von deren Schreibens propagierten Bekenntnis der Aachener Verlagsgesellschaft zu Recht und Ethik, insbesondere dem Pressekodex?

 

III. Bewertung

Das Schreiben der Aachener Verlagsgesellschaft ist ein eindrucksvolles Dokument der Zeitgeschichte, das die Denkweise der dortigen Verantwortlichen und die dort genutzten Mechanismen in womöglich unbeabsichtigter Deutlichkeit offenbart. Dass die oben genannten Fragen, um die es in der gesamten Korrespondenz mit dem Redaktionsleiter der Dürener Zeitung und dem Chefredakteur der Aachener Nachrichten von Anfang an maßgeblich gegangen ist, noch immer nicht beantwortet wurden, spricht für sich. Im Gegensatz zu den Verantwortlichen der Aachener Verlagsgesellschaft dürfte es der geneigten Leserschaft dieses Beitrags allerdings nicht schwer fallen, sich insbesondere die Antwort auf die Frage

„Sind Sie der Ansicht, dass die vorstehend beschriebene Art der Berichterstattung die einem Presseorgan in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugedachten Aufgaben noch erfüllt?“

selbst zu geben.

 

(Titelfoto: Rotkehlchen auf dem Soldatenfriedhof in Vossenack,
August 2022)

 

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