„Moderne Gedenkkultur“ im Kreis Düren: „Tanztheater“ über den Gräbern der Kriegstoten auf dem Soldatenfriedhof Vossenack ist nicht strafbar (Veröffentlicht am 16.09.2025)
Bekanntlich veranstalteten der Kreis Düren und der Kreisverband des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. zum Volkstrauertag 2023 auf dem Soldatenfriedhof in Vossenack ein sog. »Tanztheater«, in dessen Rahmen man Schülerinnen und Schüler aus dem benachbarten Franziskus-Gymnasium in der Dunkelheit auf direkt über den Gräbern installierten Bühnen unter bunter Beleuchtung der Anlage zu lauter Musik tanzen und zahlreiche Zuschauer über die Gräber trampeln ließ.
Der Vorgang wurde hier wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe (§ 168 Abs. 2 StGB) und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) zur Anzeige gebracht.
Die Staatsanwaltschaft Aachen, die Generalstaatsanwaltschaft Köln und das Ministerium der Justiz des Landes NRW halten das »Tanztheater« für nicht strafbar.
Ein Bericht ist hier abrufbar.
(Titelfoto: Soldatenfriedhof Vossenack,
Oktober 2023)
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