„Moderne Gedenkkultur“ im Kreis Düren: Das „Blumenverbot“ des Kreises Düren auf den Soldatenfriedhöfen im Hürtgenwald vor dem Landesverfassungsgerichtshof NRW (Veröffentlicht am 30.04.2025)

Bekanntlich verbietet es der Kreis Düren unter Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) Besucherinnen und Besuchern der Soldatenfriedhöfe in Hürtgen und Vossenack seit dem Erlass einer neuen Friedhofsordnung („FO“) im September 2022, dort ihnen erteilte Ausnahmegenehmigung „Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundung“ niederzulegen (vgl. § 4 Ziffer 4. a) FO); Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten (vgl. § 7 FO).

Der Anfang 2023 angestrengte Eilrechtsschutz gegen dieses sog. „Blumenverbot“ blieb vor dem VG Aachen und dem OVG NRW erfolglos.

Gegen § 4 Ziffer 4. a) FO und die Zurückweisung der entsprechenden Eilbeschwerde durch das OVG NRW wurde im Juli 2023 Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof NRW („VerfGH NRW“) eingereicht, nachfolgend flankiert durch einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Der VerfGH NRW hat beides zurückgewiesen.

Ein Bericht über die Entscheidungen ist hier abrufbar.

 

(Titelfoto: Blumen auf einem Grab des Soldatenfriedhofs Vossenack,
Oktober 2023)

 

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